REACH-Verordnung und weitere Informationen zu REACH

Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. Im September 2002 beschlossen die teilnehmenden Staaten des Weltgipfels in Johannesburg, dass dieses ehrgeizige Ziel im Jahre 2020 erreicht sein soll. Doch die Realität sieht noch anders aus. Für rund 95% der Chemikalien, die derzeit auf dem Markt sind, liegen keine ausreichenden Daten vor, um überhaupt Aussagen zu ihren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt zu machen. Auch im hochindustrialisierten Europa ist es nicht anders. Es fehlen Informationen über all die Stoffe, die uns in unserem Alltag begleiten. Aus diesem Grund wurde eine grundlegende Reform des europäischen Chemikalienrechts auf den Weg gebracht: REACH.

REACH, das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung,Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht und vereinfacht werden. Gleichzeitig soll aber auch der Wissensstand über die Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien ausgehen können. Im Jahre 2003 stellte die europäische Kommission einen ersten Text-Entwurf vor, der seit im Rat und Parlament teilweise recht kontrovers diskutiert wurde. Die Verhandlungen sind erfolgreich am 18.12.2006 abgeschlossen worden und die REACH-Verordnung wurde am 30.12.2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Am 29.05.2007 wurde eine berichtigte Fassung der deutschen Übersetzung der Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Korrekturen umfassen Fehler in der Rechtschreibung und fehlerhafte Übersetzungen. Inhaltliche Änderungen sind mit dieser Fassung nicht verbunden.

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 01.06.2007 ergeben sich weitreichende Änderungen in den bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Chemikalien. So wurde zum 01.06.2008 die Verordnung EWG Nr. 793/93 (Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe) aufgehoben. Auch das Meldeverfahren für neue Stoffe gemäß der Richtlinie 67/548/EWG ist zum zum 01.06.2008 ausgelaufen. Die Anpassungen im Hinblick auf REACH regelt die Richtlinie 121/2006/EG. Bis zum 01.06.2008 galten für beide Bereiche Übergansregelungen. Als zuständige Behörde für die Anmeldung von Neustoffen und für das Meldeverfahren für Altstoffe verfügt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits über breite Erfahrungen in der Erfassung von Daten und Bewertung von chemischen Stoffen. Vieles von dem, was REACH vorsieht, entspricht der heutigen Praxis - insbesondere in Bezug auf die Neustoffe.

Voller Text der Verordnung 1907/2006 als html oder als pdf.

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